Rechtzeitig an Winterreifen denken
Es dürfte zwar noch etwas dauern, bis der Winter wetterseitig das Zepter übernimmt, wer aber neue Winterreifen benötigt, sollte nicht warten, bis es kälter, nasser und damit auf den Straßen rutschiger wird, sondern sich bereits jetzt mit dem Kauf neuer Winterpneus auseinandersetzen. Schließlich rüsten deutschlandweit die Reifenhändler sich bereits jetzt für die kalte Jahreszeit und füllen ihre Lager mit neuer Winterware auf. Für Reifenkäufer bedeutet das: Jetzt haben sie die größte Auswahl und bekommen hinsichtlich Größe, Speed-Index, Reifenmarke genau das Wunschmodell – und dazu gibt es auch noch den größtmöglichen Gestaltungsspielraum bei der Reservierung eines Montagetermins.
Auch bei Winterreifen gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Grundsätzlich empfiehlt es sich für winterliche Straßenverhältnisse die Rad-Reifen-Kombination mit dem für das Fahrzeug kleinsten zugelassenen Radgröße und der geringsten Reifenbreite zu wählen. Das reduziert die Aufstandsfläche der Reifen auf dem Asphalt und damit die Menge Schnee oder Wasser, die der Reifen verdrängen muss. Das führt auch zu einer reduzierten Aquaplaning-Neigung. Weiter Vorteil gegenüber breiten Niederquerschnittsreifen: Der Bereich, der den Übergang von Seitenführung zum Rutschen markiert, der sogenannte Grenzbereich, fällt umso breiter aus, je größer der Querschnitt (die seitliche Reifenwulst) ausfällt. Kommt das Fahrzeug ins Rutschen, geschieht das nicht schlagartig, sondern setzt sanft ein. Der Fahrer hat so die Möglichkeit, frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten – wie Gegenlenken oder Auskuppeln – und sein Fahrzeug wieder vollständig unter Kontrolle zu bekommen. Zugeben: Bei trockener Fahrbahn hingegen sind die schmalen Pneus gegenüber Breitreifen im Hintertreffen, was sich speziell beim Bremsweg bemerkbar macht. Hier ist die Reifenaufstandsfläche entscheidend und es gilt „mehr ist besser.“
Wer bei Schnee und Eis unterwegs ist, sollte den Reifenfülldruck um 0,2 bar gegenüber dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wert erhöhen. Der erhöhte Druck öffnet das Lamellenprofil der Winterreifen weiter, was sowohl der Griffigkeit der Pneus zugutekommt, als auch die Selbstreinigung des Profils fördert. Das macht sich auf Schnee nicht nur beim Vortrieb und beim Bremsen positiv bemerkbar, sondern auch im Lenkverhalten. Bei überwiegend trockener oder nasser Fahrbahn ist hingegen der vom Hersteller empfohlene Reifenfülldruck die beste Wahl.
Neue Sommerreifen keine Alternative
Im Winterhalbjahr gehören Reifen mit „Alpine“-Symbol (Schneeflocke mit stilisiertem Berg) ans Auto. Das können Winterreifen, aber auch Ganzjahresreifen sein. Neue Sommerreifen sind hingegen keine Alternative, weder hinsichtlich ihrer Funktion noch rechtlich. Das liegt nicht nur an ihrer härteren Gummimischung, die bei niedrigen Temperaturen weniger Haftung aufbaut. Auch die Profilierung der Sommergummis ist für winterliche Straßenverhältnisse ungeeignet, denn sie neigt dazu, sich mit Matsch und Schnee, aber auch nassem Laub zuzusetzen. Und das kann zu einem reduzierten Kraftschluss mit der Fahrbahn wie auch zum Verlust von Seitenführung führen.
Wer seinen Winterreifen-Kauf zu lange aufschiebt, kann auch rechtlich ins Schleudern kommen. Zwar gibt es in Deutschland keine grundsätzliche Winterreifenpflicht, doch wer mit nicht den Straßenverhältnissen angepasster Bereifung von der Polizei angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld. Deutlich drakonischer fällt die Strafe aus, wenn Sommerreifen oder auch abgefahrene Winterreifen montiert sind und es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs kommt oder gar ein Unfall die Folge ist. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt für Winter- wie für Sommerreifen eine Mindest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern vor, Winterreifen sollten aber einen Wert von 4,0 Millimeter nicht unterschreiten, weil darunter die Griffigkeit und damit die Fahrsicherheit spürbar abnehmen. Wichtig für Wintersportler und Grenzpendler: In einigen Nachbarländern – beispielsweise in Österreich oder der Schweiz – wird eine Unterschreitung der 4,0-Millimeter-Marke sogar mit einem Bußgeld geahndet.