Die vom Bundesrat beschlossene Konkretisierung der Winterreifen-Verordnung soll nun für mehr Klarheit sorgen. Autofahrer dürfen ab sofort nicht mehr mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen unterwegs sein.
Für die meisten Autofahrer, die in der kalten Jahreszeit bereits mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sind, ändert sich nichts. Wie vom ADAC gefordert, verzichtete der Gesetzgeber auf eine generelle, zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht ohne witterungsbedingten Anlass. Wer jedoch mit seinem Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sorgt er dabei für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro fällig.
Als geeignete Bereifung bzw. Winterreifen gelten alle M+S-Reifen, die teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke versehen sind. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Der ADAC empfiehlt bei Pkw’s entgegen der vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimetern ein Mindestprofil von 4 mm. Dieses sorgt für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen.
Schwere Nutzfahrzeuge (Busse sowie Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Achsen sind aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.